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Landesprojekt „NRW kann schwimmen“

Es besteht die Möglichkeit für das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“ noch Anträge für die Sommer- und Herbstferien zu stellen. An dem Programm können Schülerinnen und Schüler von der 3. Bis zur 6. Klasse teilnehmen, die noch nicht sicher schwimmen können.

Gefördert wird dieses Projekt durch das Ministerium Schule und Weiterbildung. Dahinter steht der Gedanke, dass in den Schulferien die Vereine des Schwimmverbandes NRW (SV NRW), der DLRG Nordrhein und Westfalen und andere Träger zusätzliche Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3.-6. aller Schulformen anbieten.

Die Vorteile für die Vereine liegen auf der Hand: Vielleicht finden die Kinder dadurch den Weg in den Schwimmverein oder in das Schwimmbad, und vielleicht bekommt Ihr Verein die große Chance neue Mitglieder für Ihre Vereinsarbeit zu gewinnen. Zudem erhält jeder Verein einen Zuschuss von 250,00 € je Kurs. Ein Kurs läuft in der Regel über 10 Stunden je 45 Minuten (10 Tage) und die Gruppe sollte etwa acht bis zwölf Schülerinnen und Schüler umfassen. Es kann eine geringe Teilnehmereigenleistung in Höhe von max. 10 € erhoben werden.

Auf der Internetseite http://www.quietschfidel.net/landesaktion-projekte/nrw-kann-schwimmen/anmeldeverfahren/ können die Antragsteller den Bewerbungsbogen herunterladen und erhalten weitere Informationen zum Ablauf der Bewerbung.

 

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